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Keine GEZ-Gebühr für unbewohnte Lauben ab 2013 Nachtrag

Bereits im Januar 2011 berichtete ich darüber, das durch die Änderung der GEZ-Gebühr nach der ab Januar 2013 neuen Rundfunkgebührenordnung für Laubenpieper mit Gartenlauben bis zu einer Größe von 24 qm dann keine Gebühr mehr zahlen müssten. Die Regelung die dafür verantwortlich ist ist in dem Rundfunkgebühren-Staatsvertrag geregelt und besagt, das nur Bauten nach §3 Bundeskleingartengesetzt befreit sind. Da liegt der Hase im Pfeffer denn die unter Bestandsschutz stehende Ost-Lauben  mit mehr als 24qm Fläche wurden nicht dabei berücksichtigt. Der Protest der betroffenen Kleingärtner hat nun dazu geführt das die ARD zurückgerudert ist, und eben auch diese Lauben die nach §20a Bundeskleingartengesetz bestandsschutz haben berücksichtigen will. Sobald es dazu Neuigkeiten gibt werde ich darüber hier berichten.

Keine GEZ-Gebühr für unbewohnte Lauben ab 2013

Die GEZ-Gebühren werden ab dem Jahr 2013 nicht mehr pro Gerät erhoben, sondern pauschal für jeden Haushalt. Zwar zählen ab dann auch PC´s, Smartphones und ähnliches dazu und es wird auch wieder teurer. Pro Monat sollen dann 17,98 Euro fällig werden. Mit dabei ist dann aber auch die Zweitwohnung, selbst wenn da kein TV oder Radio (PC…) steht.

Für den Laubenpieper der nicht in seiner Laube wohnt bedeutet das, hier wird auch keine GEZ-Gebühr mehr fällig.

Eine Befreiung aus sozialen Gründen ist auf Antrag möglich. Diese Änderung basiert auf dem 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag (was für ein Wort) der durch die Ministerpräsidenten der Länder Mitte Dezember unterzeichnet wurde. Zum Endgültigen Inkrafttreten müssen jetzt nur die Länderparlament zustimmen.