Keine GEZ-Gebühr für unbewohnte Lauben ab 2013 Nachtrag

Bereits im Januar 2011 berichtete ich darüber, das durch die Änderung der GEZ-Gebühr nach der ab Januar 2013 neuen Rundfunkgebührenordnung für Laubenpieper mit Gartenlauben bis zu einer Größe von 24 qm dann keine Gebühr mehr zahlen müssten. Die Regelung die dafür verantwortlich ist ist in dem Rundfunkgebühren-Staatsvertrag geregelt und besagt, das nur Bauten nach §3 Bundeskleingartengesetzt befreit sind. Da liegt der Hase im Pfeffer denn die unter Bestandsschutz stehende Ost-Lauben  mit mehr als 24qm Fläche wurden nicht dabei berücksichtigt. Der Protest der betroffenen Kleingärtner hat nun dazu geführt das die ARD zurückgerudert ist, und eben auch diese Lauben die nach §20a Bundeskleingartengesetz bestandsschutz haben berücksichtigen will. Sobald es dazu Neuigkeiten gibt werde ich darüber hier berichten.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

 mögliche Zeichen