E960 Stevia als Süßstoff zugelassen

Stevia Pflanze
Stevia Pflanze

Der Wirkstoff aus der Stevia rebaudiana (oder auch Süßkraut) ist in der EU jetzt als Süßstoff zugelassen. Die Pflanze kommt ursprünglich aus Südamerika und ist dort schon seit Jahrhunderten bekannt. Bei uns wird sie in Gartencentern als Zierpflanze verkauft. Der Anbau und die Nutzung der ganzen Pflanze sind auch jetzt noch nicht zugelassen. Trotzdem finden sich immer mehr Länder die eine Nutzung erlauben. Angebaut und Zugelassen ist Stevia z.B. in folgenden Ländern: China, Israel, USA, Australien und weiteren. In der EU konnte man Stevia-Extrakte bisher nur als Kosmetika erwerben. Als Nahrungsmittel nicht. Gegenüber Zucker hat Stevia eine etwa 300-400 fache Süßkraft. Ein Vorteil ist die für Diabetiker wohl unbedenkliche Anwendung. Aber genaue Untersuchungsergebnisse fehlen noch. Stevia eignet sich zum Süßen von Getränken (bei Kaffee habe ich die Erfahrung gemacht das es bitter wird) und Süßspeisen. Zum Backen oder überall da wo der Zucker auch als Volumenbeigabe wirkt ist der Einsatz von Stevia schwierig, da das fehlende Volumen ja ausgeglichen werden muß, die Rezepte passen also nicht mehr.

Zusammenfassend: seit dem  2. Dezember ist Stevia in der Europäischen Union als Süßstoff zugelassen. Die European Food Safety Authority gibt als Richtlinie für den täglichen Verzehr vier Milligramm pro Kilogramm Körpergewicht vor, die EU empfiehlt, 250 Milligramm pro Tag nicht zu überschreiten.

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